1. Private Bezahlung
2. Öffentliche Förderung
Die genaue Höhe wird hierbei durch die öffentliche Hand festgelegt. Das Jugendamt trägt einen Großteil des Stundensatzes, die Eltern zahlen in der Regel den Restbetrag. Die Eltern überweisen ihren Betrag an das Jugendamt und die Überwesung des Geldes an die Kindertagespflegeperson erfolgt über das Jugendamt.
3. Öffentliche Förderung und zusätzlich private Bezahlung
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